OXYLIS

Intensivpflege, die zu Ihnen nach Hause kommt

 
Wir begleiten beatmungspflichtige und intensivpflegebedürftige Menschen in ihrem vertrauten Lebensumfeld – professionell, menschlich und auf höchstem pflegerischen Niveau.
  • A
    Außerklinisch: Pflege findet außerhalb des Krankenhauses statt – im häuslichen Umfeld oder in betreuten Wohngruppen.
  • K
    Klinisch vergleichbare Pflege: Pflegeintensität und Qualität entsprechen dem Standard einer Intensivstation.
  • I
    Intensivpflege: Komplexe medizinisch-pflegerische Versorgung beatmungspflichtiger oder tracheotomierter Personen rund um die Uhr.

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Sie kommt in Betracht, wenn wegen Art, Schwere und Dauer der Erkrankung die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich ist, damit eine individuelle Kontrolle und ein sofortiges pflegefachliches Reagieren in lebensbedrohlichen Situationen möglich sind.

Wir sorgen dafür, dass diese komplexe Versorgung außerhalb des Krankenhauses fachlich sicher, gut abgestimmt und menschlich zugewandt umgesetzt werden kann – zum Beispiel in der eigenen Häuslichkeit oder in einer Wohngemeinschaftsversorgung.

Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V (außerklinische Intensivpflege). Versicherte haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn die Pflege krankenkassenärztlich verordnet und bewilligt ist und ein geeignetes Umfeld besteht.

24/7

Pflegerische Versorgung, rund um die Uhr

§ 37c

Rechtsanspruch nach SGB V

100%

Kostenübernahme durch gesetzliche die Krankenversicherung

Der Versorgungspfad:

Klinische Situation & Verordnung

Am Anfang steht die Frage, ob eine außerklinische Intensivpflege medizinisch notwendig ist. Wird dies festgestellt, erfolgt die ärztliche Verordnung durch die behandelnde Ärzte oder den behandelnden Arzt oder im Rahmen des Entlassmanagements der Klinik.

Erstberatung & Bedarfserhebung

Unser Fachpflegeteam kommt zu Ihnen – in die Klinik oder nach Hause. Im persönlichen Gespräch erfassen wir gemeinsam den individuellen Bedarf. So schaffen wir ein klares Bild der Versorgungssituation, möglicher Versorgungsformen und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Genehmigung durch die Krankenkasse

Die außerklinische Intensivpflege ist für gesetzlich Versicherte in § 37c SGB V geregelt. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung, die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei privatversicherten Personen richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und der individuellen Zusage.

Unabhängig zu Ihrer Ausgangssituation – Wir unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte verständlich und gut vorbereitet zu gehen.

Planung & Vorbereitung

Bereits vor Beginn der Versorgung bereiten wir die erforderliche Infrastruktur sorgfältig vor: Dazu gehören die Abstimmung der pflegerischen Abläufe, die Prüfung der notwendigen Hilfsmittel und Medizintechnik im Versorgungsumfeld sowie die fachliche Vorbereitung der eingesetzten Pflegefachkräfte.

Überleitung & Versorgungsbeginn

Ein guter Start in die Versorgung braucht klare Absprachen und eine sorgfältige Planung. Zum vereinbarten Beginn übernehmen qualifizierte Pflegefachkräfte die verordneten Leistungen und stimmen sich eng mit allen Beteiligten ab. So kann die außerklinische Intensivpflege sicher und verlässlich starten.

Begleitung & Qualitätssicherung

Regelmäßige Fallbesprechungen, die Einbindung behandelnder Ärztinnen und Ärzte, die Anleitung von Angehörigen sowie eine fortlaufende Qualitätsprüfung tragen zu einer fachlich sicheren Versorgung bei. Gleichzeitig lebt gute Versorgung von enger Zusammenarbeit mit Kliniken, Sozialdiensten, Hilfsmittelversorgern, weiteren Pflegeanbietern und den zuständigen regionalen Stellen. So entsteht eine Versorgung, die fachlich sicher und im Alltag verlässlich ist.

Nehmen Sie jetzt gleich mit uns Kontakt auf!