Die außerklinische Intensivpflege richtet sich an Menschen mit schwersten Erkrankungen oder Behinderungen, die dauerhaft auf intensivpflegerische Unterstützung angewiesen sind – darunter langzeitbeatmete Patienten, Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen, nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma sowie mit schwerstmehrfachen Behinderungen.
Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V (außerklinische Intensivpflege). Versicherte haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn die Pflege krankenkassenärztlich verordnet und bewilligt ist und ein geeignetes Umfeld besteht.
Pflegerische Versorgung, rund um die Uhr
Der behandelnde Arzt oder das Entlassmanagement der Klinik stellt fest, dass eine außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V medizinisch notwendig ist. Es wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt.
Unser Fachpflegeteam kommt zu Ihnen – in die Klinik oder nach Hause. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen klären wir den pflegerischen und medizinischen Bedarf, die Wunschversorgungsform und besprechen alle Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie vollständig bei der Antragstellung. Nach Einreichung der Unterlagen prüft der Medizinische Dienst (MD) die Voraussetzungen. Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten vollständig.
Wir organisieren die gesamte Infrastruktur: Medizintechnik, Beatmungsgeräte, Hilfsmittel und die notwendige Umrüstung des Wohnumfelds. Ein individueller Pflegeplan wird erstellt, das Pflegepersonal wird gezielt auf die Versorgung vorbereitet.
Die Entlassung aus der Klinik erfolgt strukturiert und sicher. Unser Pflegeteam ist von Beginn an vor Ort, übernimmt lückenlos und baut gemeinsam mit dem Patienten und der Familie eine verlässliche Versorgungsroutine auf.
Regelmäßige Fallbesprechungen, ärztliche Visiten, Angehörigenschulungen und kontinuierliche Qualitätsprüfung sichern die hohe Versorgungsqualität dauerhaft. Ein medizinisches Netzwerk aus Fachärzten, Therapeuten und dem MDK steht ergänzend zur Verfügung.
Nehmen Sie jetzt gleich mit uns Kontakt auf!